Ein schöner Tag, den man gerne im Freien verbringen möchte. Es warten viele Passanten an einer Haltestelle auf den Bus. Anschließend kommt ein Passant und macht ohne Bedenken seine Zigarette an. Sofort fühlen sich Einige gestört und müssen trotzdem diesen Rauch einatmen und werden dadurch zu Passivraucher. Das Rauchen in der Öffentlichkeit stellt sowohl für Raucher als auch für Nichtraucher ein großes Problem in der Gesellschaft dar. Die meisten Nichtraucher fühlen sich von dem üblen Zigarettenqualm und den rücksichtslosen Rauchern gestört. Oft kommt es zwischen Rauchern und Nichtrauchern zu heftigen Streits, in Ausnahmefällen sogar zu körperlichen Gewalten.
Rauchverbot in Deutschland
Das Rauchen in Bundesbehörden und Verkehrsmitteln wurde 2007 durch den Deutschen Bund verboten. Auch Ämter und weitere Behörden, für den der Deutsche Bund zuständig ist, sind von diesem Rauchverbot betroffen. Da es in Deutschland kein einheitliches Rauchverbot gibt, hat jedes Bundesland sein eigenes Nichtraucherschutzgesetz und bestimmt selbst, ob zum Beispiel in Gaststätten, Kneipen etc. geraucht werden darf. Mittlerweile gilt das Rauchverbot in Gaststätten bundesweit. Dennoch haben zum Beispiel Behördenleiter oder Gastronomiebetreiber die Möglichkeit, Raucherräume oder Raucherbereiche einzurichten, wo geraucht werden darf. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot drohen hohe Bußgelder. Obwohl die gesellschaftliche Akzeptanz des Rauchverbots in Deutschland sehr hoch ist, gibt es einige Raucher, die das Rauchverbot als Verbot des Tabakkonsums ansehen und dabei die Absicht, nämlich die des Nichtraucherschutzes, erst gar nicht in Betracht ziehen. Die Rauchverbote wurden grundsätzlich eingeführt, um Nichtraucher vor Belästigung zu schützen und deren Gesundheit durch das Passivrauchen nicht zu beeinträchtigen.
Gilt das Rauchverbot auch für elektrische Zigaretten?
Ob das Rauchverbot auch für E-Zigaretten gilt ist nicht ganz klar. Aktuell wird in Deutschland diskutiert, ob das Nichtraucherschutzgesetz aufgrund der ansteigenden Verwendung der E-Zigaretten erweitert werden soll. Das Verwaltungsgericht in Köln hat entschieden, dass trotz des Nichtraucherschutzgesetzes in Gaststätten gedampft werden darf. Die Deutsche Bahn erlaubt die Verwendung von E-Zigaretten auf Bahnsteigen, aber nicht in den Zügen. Oft ist es so, dass auch in Nichtraucherzonen der Konsum von E-Zigaretten erlaubt wird. Trotzdem sollte jeder E-Zigaretten-Benutzer vor der Verwendung das jeweilige Hausrecht erfragen.